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Aufzug - Betreiber  vs. Verantwortung

Sie sind Betreiber eines Aufzugs? In anderen Regelwerken und Normen werden Sie dann auch Arbeitgeber, Auftraggeber oder Verwender genannt.

Dann hat Ihnen der Gesetzgeber einen schweren Stand verschafft. Sie haben die Pflicht sich selbstständig alle notwendigen Kenntnisse aus mehr als 50 Regelwerken, Normen und Anweisungen zu verschaffen. Betreiberverantwortung. Aber damit nicht genug. Die „Erfinder“ dieser Regelwerke und Normen haben sich natürlich nicht miteinander abgestimmt, sondern widersprechen sich teils auch noch. Die „Erfinder“ dieser Regelwerke und Normen führen ein munteres Kompetenzgerangel.

Damit Sie als Betreiber es aber auf keinen Fall hinterherkommen, sich Kenntnisse dieser Regelwerke und Normen zu verschaffen, wird einfach die Taktfrequenz erhöht. Spricht "Was gestern geschrieben wurde, hat morgen keinen Bestand". Die Intervalle der Regelwerks- und Normenänderungen laufen im Monats- und Jahrestakt. Nachgerüstet nach Anhang A 3 zur EN 81-1? Alles Schnee von gestern. Gefährdungsbeurteilung einer ZÜS von 2007 mit Mangelfristen kurz-mittel-langfristig? Veraltet. Prüfmangel aus 2017 im Prüfbericht „Fehlendes Konzept zur Anpassung der Aufzugs an den Stand der Technik“. Das können Sie so vergessen. Das wird jetzt anders gehandhabt. Und viele Instandhalter („Wartungsfirmen“) sind gerne Ihr Vertragspartner, aber machen das Möglichste, um alle Verantwortung auf Sie, den Betreiber/Verwender/Arbeitgeber/Auftraggeber zu verlagern. Haben Sie sich schon eingelesen in die DGUV Information 209-085 oder die VDI 3810 ? Auch in die TRBS 3121 und ff. zur Betriebssicherheitsverordnung? Nur ein kleiner Auszug....

Haben Sie stichprobenartig die Instandhaltungsleistungen (Wartung & Inspektion) überprüft, damit Sie auf der rechtlich sicheren Seite, das „richtige Instandhaltungsunternehmen“ beauftragt zu haben? Vertraglich die wichtigen „Angelpunkte“ berücksichtigt oder nur den vorformulierten Standardvertrag des Aufzugsunternehmens unterschrieben?

Sie lesen im ZÜS-Prüfbericht Ihres Aufzugs von 1998 „mangelfrei“ und glauben Sie sind auf der „sicheren Seite“? Da müssen wir Sie enttäuschen.

Und jetzt? Handeln! Schlechteste Möglichkeit wäre nichts tun. Das wird noch teurer.Wir verstehen, das viele Betreiber innerlich abgeschaltet haben, aber es hilft nichts.Sie sollten das Thema umsetzen. Auch mit geringen Kosten kann man viel erreichen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Mail.

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